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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAARVERLÄNGERUNG
§
1 Vertragsabschluß: Der Vertrag
mit dem Kunden kommt erst durch die beiderseitige
Unterfertigung dieses Auftragsbogens zustande.
Von diesem Auftragsbogen einschließlich
der Geschäftsbedingungen abweichende
Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen
sind nur dann rechtverbindlich, wenn sie
vom Salon schriftlich bestätigt und
firmenmäßig gezeichnet werden.
Mündliche Nebenabreden sind rechtunwirksam.
§
2 Unverschuldete Behinderungen: Unverschuldete,
nicht zu vertretende und nicht nur vorübergehende
Behinderungen wie Streik, Betriebsstörung
oder -unterbrechung, höhere Gewalt
etc. berechtigen den Salon, von übernommenen
Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten;
in solchen Fällen kann der Kunde weder
Erfüllung noch Schadenersatz oder Nachlieferung
verlangen.
§
3 Gewährleistung und Haftung:
Für berechtigte Mängelrügen
steht der Salon innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfristen ein. Mängelrügen
haben den Mangel nach Art und Umfang so
deutlich zu beschreiben, daß der Grund
der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeten
ordnungsgemäß gerügten Mängel
ist der Salon nach eigener Entscheidung
zum Umtausch oder zur Ausbesserung der Ware
bzw. des Haarteiles oder zur Nachlieferung
des Fehlenden innerhalb angemessener Frist
berechtigt. Bei Fehlschlagen von Ausbesserung
oder Ersatzlieferung ist, wenn weitere Ausbesserungsversuche
oder Ersatzlieferungen für den Kunden
nicht mehr zumutbar sind, dieser zur Minderung
oder Rückgängigmachung des Vertrages
berechtigt. Ausgenommen von Personenschäden
und Schäden, die aufgrund des Fehlens
von zugesicherten Eigenschaften entstanden
sind, haftet der Salon dem Kunden nur für
vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldete Schäden. Der Kunde ist
verpflichtet, für die einstweilige
schonende Aufbewahrung der beanstandeten
Ware zu sorgen. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen
Haarpflege oder Haarbehandlung sind Gewährleistungs-
oder Schadenersatzansprüche des Kunden
ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße
Haarpflege und Haarbehandlung nachweislich
durch Hairdreams-Heimpflegeprodukte nachzuweisen.
Keine Gewähleistung - oder Schadenersatzansprüche
bestehen bei Veränderung der Haarfarbe,
sofern diese auf eine unsachgemäße
Behandlung , wie insbesondere durch die
Verwendung von vom Salon nicht ausdrücklich
genehmigten Haarpflegemitteln (z.B. Nicht
- Hairdreams- Produkte.), zu starke Sonneneinstrahlung
bzw. Solariumeinwirkung, Umfärben,
das Nichteinhalten der täglichen Pflege
wie in der Pflegeanleitung beschrieben oder
vom Salon oder dessen Personal mitgeteilt,
etc., zurückzuführen sind. Weiters
besteht keine Gewährleistungs- oder
Schadensansprüche bei mechanischen
Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei
nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere
im Falle von mit Eigenhaar ausgefallene,
verlorenen oder ausgerissenen Strähnen,
da dies biologisch bedingt jederzeit passieren
kann.
§
4 Zahlung: Der Kunde hat bei der
Bestellung eine Anzahlung von zumindest
40 % des vereinbarten Preises zu leisten.
Der Restbetrag ist anläßlich
der Durchführung der Haarerweiterung
zu bezahlen. Ratenvereinbarungen gelten
nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden
§
5 Zusatzleistungen: Friseurleistungen
wie Schnitt, Haarpackungen, Dauerwelle, Färben,
Heimpflegeprodukte und dergleichen sind
im vereinbarten preis nicht inbegriffen
und daher extra zu bezahlen.
§
6 Annahmeverzug: Sollte der Kunde
den vereinbarten Aufmoduliertermin ("Haarerweiterungstermin")
nicht einhalten, ist der Salon nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und als
pauschalierten Schadenersatz die geleistete
Anzahlung einzubehalten. Die Geltendmachung
von weiteren Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem Kunden bleibt vorbehalten.
§
7 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung ist der Ort der Niederlassung des
Salons. Für Streitigkeiten aus diesem
Vertrag sind im Falle einer Klage gegen
den Salon ausschließlich die jeweils
sachlich und örtlich zuständigen
Gerichte am Ort der Niederlassung des Salons
berufen; für Klagen gegen den Kunden
aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich
zuständige Gericht am Wohnsitz des
Kunden berufen.
§
8 Hairdreams Echthaar Strähnchenarten
& Produkte: Hairdreams Special:
Sind Haarsträhnen für die Hairdreams
Haarverlängerung, die von Hairdreams
für Sie zum Wiederverwenden vorbereitet
werden. Bei richtiger und vollständiger
Heimpflege, entsprechend dem Hairdreams
Pflegepass, nachweislich durch Hairdreams
Heimpflegeprodukte, kontrolliert und eingetragen
durch den Salon im Hairdreams Pflegepass,
können Sie die Hairdreams Special Strähnen
grundsätzlich noch ein- bis zweimal
rebonden (wiederverwenden) lassen. Rebonding
bedeutet, daß die selben Strähnen
von Hairdreams in der Regel noch ein- bis
zweimal mit einem Bonding (der Verbindungsstelle)
bestückt werden können, wobei
bei jedem mal Rebonden die Strähnen
um ca. 1,5 cm kürzer werden. Die Periode
(Tragezeit) einer Hairdreams Special Haarverlängerung
kann je nach Haarwuchs und Frisur 3 bis
zu 8 Monate betragen. Nach dieser Zeit müssen
die Hairdreams Special rebondet werden.
Die in der Spalte Länge eingetragenen
Werte bedeuten bei Hairdreams Special Strähnen
vor dem Aufmodulieren und der Frisur: 25
bedeutet eine Länge der glatt und gestreckt
ausgelegten Haarsträhne ca. 25 cm 35
bedeutet eine Länge der glatt und gestreckt
ausgelegten Haarsträhne ca. 35 cm 45
bedeutet eine Länge der glatt und gestreckt
ausgelegten Haarsträhne ca. 45 cm 55
bedeutet eine Länge der glatt und gestreckt
ausgelegten Haarsträhne ca. 55 cm
Hairdreams
Basic: Sind Haarsträhnen, bei
denen Hairdreams kein Rebonding (Wiederverwenden)
garantieren und somit anbieten kann. Die
Periode (Tragezeit) einer Hairdreams Basic
Haarverlängerung kann je nach Haarwuchs
3 bis 8 Monate betragen. Nach dieser Zeit
müssen die Hairdreams Basic Strähnen
entfernt und durch neue Hairdreams Strähnen
ersetzt werden. Die in der Spalte Länge
eingetragenen Werte bedeuten bei Hairdreams
Basic Strähnen vor dem Aufmodulieren
und der Frisur: 40 bedeutet eine Länge
der glatt und gestreckt ausgelegten Haarsträhne
ca. 40 cm 50 bedeutet eine Länge
der glatt und gestreckt ausgelegten Haarsträhne
ca. 50 cm
Hairdreams Rebonding: Den Auftrag
für Hairdreams Rebonding geben Sie
dann, wenn Sie Ihre Hairdreams Special Strähnen
von Ihren Haaren entfernen und wenn Sie
diese Strähnen mit einem neuen Bonding
versehen und wieder an Ihr Eigenhaar anmoduliert
haben möchten. Dieses Service ist günstiger
als der Neupreis der Hairdreams Special
bzw. Basic. Achtung,
je nach Schnitt und Frisur können nicht
immer alle Hairdreams Strähnen rebondet
(wiederverwendet) werden!
Hairdreams
Pflegepaß: Der Hairdreams Pflegepaß
dient als Pflegeanleitung und als Kontrolle
für Ihre Hairdreams Haarverängerung.
Nur mit vollständig gültig ausgefülltem
Hairdreams Pflegepaß, in welchem Ihr
Salon das Gratis-Kontrollservice und die
Reinigungsschnitte sowie den für die
ordnungsgemäße Pflege der Hairdreams
Haarverlängerung erforderlichen Bezug
der Hairdreams Pflegeprodukte vermerkt,
ist ein Rebonden der Hairdreams Special
Haarsträhnen, wie von Hairdreams angeboten,
möglich.
Frisurenstruktur:
Grundsätzlich gibt es Hairdreams Strähnen
nur in glatter Struktur (ST). Die Kürzel
(W1, W2, CU) bezeichnen chemisch durchgeführte
Dauerwellen mit verschiedenen Stärken
der Haarumformung. Der
Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, daß jede Art von
Dauerwellen und Farbveränderungen (Oxydationsfärbung,
Bleichungen, usw.) an den Hairdreams Haaren
einen chemischen Prozeß hervorrufen,
der eine beträchtliche Veränderung
von Struktur und Oberfläche der Hairdreams
Haare verursacht. Dadurch kann es
zu einer Verschlechterung der Hairdreams
Haarqualität kommen.
§
9 Preisfestsetzung: Der Kunde bestätigt
mit seiner Unterschrift, die Regeln und
Tarife für die Haarerweiterung zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist sich
insbesondere bewußt und bestätigt
dies durch seine Unterschrift, daß
im umseitig angegebenen Preis Friseurdienstleistungen
nicht eingeschlossen sind und dieser Preis
nur für die Hairdreams-Haarverlängerung
gilt.
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